Vorstand Förderverein zur Hauptversammlung 2012
Aus der Jahreshauptversammlung vom 7.2.2012:
Hauptversammlung öffnet sich für Sponsoren-Logo
Auf der diesjährigen Hauptversammlung hat sich der Förderverein Kirchenmusik in der St. Lambertuskirche Kirchtimke für Sponsorenlogos geöffnet. Die anwesenden Mitglieder begrüssten im Gemeindehaus Kirchtimke den Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden Uwe Bettels, der auch Chorleiter in der Gemeinde ist. Bei Konzerten soll Einzelspendern und fördernden Firmen die Möglichkeit geboten werden, auf dem Programm mit ihrem Logo bzw. Namensnennung abgedruckt zu werden. Der Mindestbetrag wurde auf 50,- Euro festgesetzt.
Da es sich erst um die zweite Hauptversammlung seit der Gründung im Herbst 2010 handelte, standen noch keine Vorstandswahlen an. Das Amt des Öffentlichkeitsbeauftragten übt weiter Uwe Bettels kommissarisch aus. Turnusgemäß wurde einer der beiden Kassenprüfer neu gewählt. Für die ausscheidende Anke Husmann wurde Agnes Cordes aus Westertimke gewählt.
Der Bericht des Vorsitzenden Wilhelm Schwiering und der Kassenführerin Ulrike Schröder fiel ausgesprochen positiv aus. Die Mitgliederzahl hat sich mit 67 Mitgliedern gegenüber 63 im letzten Jahr leicht erhöht. Die Konzerte des Fördervereins waren gut besucht und brachten gut 1900 Euro in die Kasse. Durch Beiträge, weitere Erlöse und Einzelspenden konnten rund 4300 Euro insgesamt im Jahr 2011 vereinnahmt werden. Aus diesen Mittel wurde die musikalische Arbeit in der Kirchegemeinde mit 1800 Euro gefördert. Dazu gehörten Notenbeschaffungen, eine Chorfreizeit und Fortbildungen sowie weitere Sachkosten. Langfristig wird es die Aufgabe des Fördervereins sein, auch die Chorleiterstellen zu einem Teil zu finanzieren, was in diesem Jahr aber noch nicht nötig sei.
Die Kassenprüferinnen Anke Husmann und Angelika Röhrs konnten von einer geordneten Kasse berichten und die Entlastung der Kassenführerin und des Vorstandes beantragen. Die Versammlung folgte dem Vorschlag und dankte Vorstand und Prüfern.
In der Jahresplanung 2012 stehen mehrere Konzerte an. Als feste Einrichtung soll jeweils im November ein Konzert von Posaunenchor und Kirchenchor stattfinden, geplant ist Sonntag, 11. November 2012. Der Posaunenchor wird ein Sommerkonzert anbieten, der Termin ist noch offen. Petra Dreyer wird am Freitag, 23.März 2012, ein Konzert in der Lambertuskirche geben, mit eigenen Liedern zur Gitarre.
Die Chorleiter Ingo Müller (Posaunenchor) und Uwe Bettels (Kirchenchor) konnten beide von wachsenden Chören berichten. "Die Arbeit ist erfolgreich und mache allen viel Freude", war der Tenor. Pastor Wolfgang Preibusch, Beisitzer des Vereins, dankte im Namen des Kirchenvorstandes für die geleistete Arbeit und die gute Förderung der kirchenmusikalischen Arbeit. Er wünsche sich weitere Fördermitglieder und Spender und brachte seine Zuversicht zum Ausdruck, dass die Kirchenmusik in der Gemeinde auch in Zukunft durch die Hilfe des Fördervereins gut aufgestellt sei.
Vorstand Förderverein Kirchenmusik
v.l. Ulrike Schröder, Uwe Bettels, Silvia Bammann, Wilhelm Schwiering, Marion Ohms.
1.Vorsitzender: Wilhelm Schwiering (hintere Reihe, l.)
2.Vorsitzender: Uwe Bettels (hintere Reihe, r.)
Kassenwartin: Ukrike Schröder (vordere Reihe, l.)
Schriftführerin: Marion Ohms (vordere Reihe, r.)
Beisitzerin: Silvia Bammann (vordere Reihe, Mitte)
Spendenkonto:
Kto 5417115600
BLZ 24161594
Zevener Volksbank e.G.
Für Einzahlungen bis 200,- Euro gilt für das Finanzamt eine Kopie als Spendenbescheinigung. Gerne wird auf Wunsch auch für Beträge ab 50,- Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Die Eintragung in das Vereinsregister ist am 18.11.2010 durch das Amtsgericht Tostedt in das Registerblatt unter der Nummer VR 200522 erfolgt. Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Zeven bescheinigt.
Konzert und Gründungsversammlung: Bilder
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Konzert und Gründungsversammlung 11.September 2010 - 125 Euro Erlös für den Förderverein und 1000,- Euro Spende der Volksbank Zeven e.G - ein guter Start! |
Pastor lobt den „gewaltigen Auftakt“
KIRCHTIMKE. Das vielfältige Angebot an kirchenmusikalischen Aktivitäten soll weiter bestehen und unterstützt werden. Dieses Anliegen nahm der Kirchenvorstand zum Anlass, um am Sonnabend den seit längerer Zeit geplanten „Förderverein Kirchenmusik der ev. luth. Kirchengemeinde Kirchtimke“ zu gründen.
Bevor die Gründungsversammlung eröffnet wurde, hatten sowohl die zukünftigen Mitglieder als auch weitere Gäste die Möglichkeit, sich während eines knapp einstündigen Konzertes vom Können des Kirchenchors sowie des Posaunenchors zu überzeugen.
Die Musiker boten ein vielseitiges Programm, das von klassischer Musik bis hin zu moderneren Stücken reichte. Für sieben Jungbläser, die seit kurzem unter Leitung von Ingo Müller ausgebildet werden, war dieser Abend etwas Besonderes. „Euch hören wir heute zum ersten Mal vor Publikum“, kündigte Pastor Wolfgang Preibusch die kleine Gruppe an.
Riesigen Applaus ernteten die Jungbläser bereits nach dem ersten Lied „Hänschen Klein“. „Das ist längst noch nicht alles“, sagte Ingo Müller. Nachdem die Jungbläser das „Drescherlied“ sowie „Ist ein Mann in Brunn' gefallen“ präsentiert hatten, überzeugten sie mit dem vierstimmigen Kanon „Kommt und lasst uns tanzen“.
Zum Abschluss des Konzerts stimmten Chor, Bläser und Orgel gemeinsam das „Halleluja“ an. „Wenige Gründungsversammlungen haben einen so gewaltigen Auftakt wie wir“, befand Pastor Wolfgang Preibusch, als die letzten Töne verklungen waren.
Dem tosenden Applaus und einer Zugabe folgte der offizielle Teil des Abends. 36 Gründungsmitglieder verweilten weiter in der Kirche, um die Satzung zu beschließen und die Vorstandsmitglieder zu wählen. „Wir machen das so kurz wie möglich, aber so formal wie nötig“, leitete Pastor Wolfgang Preibusch die Versammlung ein und verlas die Satzung, der alle Mitglieder zustimmten.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder ging flott vonstatten. Der Kirchenvorstand war gut vorbereitet, hatte für jedes Amt zumindest einen Vorschlag. Einstimmig zum 1. Vorsitzenden wurde Wilhelm Schwiering aus Hepstedt gewählt. Chorleiter Uwe Bettels, der hauptberuflich als Musiklehrer tätig ist, erklärte sich bereit, als 2. Vorsitzender im Verein zu fungieren.
Das Amt der Schriftführerin belegt Marion Ohms. Ebenfalls einstimmig wurde Ulrike Schröder aus Breddorf zur Kassenwartin gewählt. Den Beisitz übernimmt Silvia Bammann aus Westertimke, die seit 1988 dem Posaunenchor angehört.
Den ersten größeren Geldeingang verzeichnete der Förderverein bereits im Laufe der Versammlung, denn Annegret Lünzmann überreichte im Namen der Zevener Volksbank eine Spende in Höhe von 1000 Euro. (maw)
Zevener Zeitung Artikel vom 13.09.10 - 06:00 Uhr
Satzung
Satzung
Förderverein Kirchenmusik St. Lambertus Kirchtimke e.V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen: „Förderverein Kirchenmusik St. Lambertus Kirchtimke“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in 27412 Kirchtimke und soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Zeven eingetragen werden.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Aufgabe und Zweck des Vereins
Der Verein hat die Aufgabe, die Kirchenmusik in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Lambertus Kirchtimke zu fördern, zu pflegen und zu unterstützen.
(1) Er erfüllt den Zweck durch ideelle und finanzielle Förderung der Kirchenmusik und deren Ausübende in der ev.-luth. Kirchengemeinde. Dabei werden durch den Verein für die Kirchenmusik Mittel zur Förderung von Kunst und Kultur beschafft, die er auch der Kirchengemeinde mit der Maßgabe zur Verfügung stellt, diese Mittel nachweispflichtig ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einwerben und Bereitstellen von finanziellen Mitteln für die Kosten der Kirchenmusik. Dazu gehören auch Entgelte für eine qualifizierte Chorleitung.
(3) Der Verein beschafft die Mittel über Beiträge, Spenden und eigene Aktivitäten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es handelt sich um einen Förderverein, der seine Mittel nur zur Förderung des satzungsmäßigen Zwecks verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede an Kirchenmusik in der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Lambertus Kirchtimke interessierte natürliche und juristische Person werden. Für nicht voll Geschäftsfähige ist ein schriftlicher Nachweis über das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(2) Die Mitgliedschaft entsteht durch Beitritt zum Verein.
(3) Sie ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand oder ein dazu vom Vorstand benannter Ausschuss.
(5) Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
(6) Die Mitgliedschaft endet
(a) mit dem Tod des Mitglieds
(b) durch Austritt
(c) durch Ausschluss
(7) Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Er ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
(8) Der Ausschluss aus dem Verein ist möglich bei einem Beitragsrückstand von mehr als einem Jahresbeitrag. Ebenso kann ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Interessen des Vereins verstößt, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu dem Antrag auf Ausschluss schriftlich oder persönlich zu äußern. Der Ausschluss ist auch aus sonstigen wichtigen Gründen zulässig. Er wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied unverzüglich per Einschreiben zuzustellen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht des Widerspruchs zu. Der Widerspruch ist schriftlich innerhalb 4 Wochen ab Zugang an den Vorstand zu richten. Hilft dieser dem Widerspruch nicht ab, hat er ihn der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
(9) Im Falle eines Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein werden überzahlte Beiträge nicht zurückerstattet.
§ 5 Mitgliedsbeitrag, Spenden und sonstige Einnahmen
(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge.
(2) Über die Mindesthöhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
(3) Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren vom Konto des Mitglieds eingezogen.
(4) Weitere Einnahmen des Vereins können durch Spenden und eigene Aktivitäten erschlossen werden.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
(1) der Vorstand
(2) die Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der Schriftführerin / dem Schriftführer und der Kassenwartin / dem Kassenwart sowie einer Beisitzerin / einem Beisitzer und einer / einem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit. Der Kirchenvorstand kann eine weitere Beisitzerin / einen Beisitzer entsenden. Die Kirchenmusiker/Chorleiter nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
(a) Kann für den Vorstand keine / kein Beauftragte / Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit gewählt werden, weil kein Kandidat zur Verfügung steht, wird die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung und einer dann erfolgreichen Wahl durch den Vorstand geregelt.
(b) Eine / Ein in dieser Übergangszeit (§7.1a) Beauftragte/ Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit nimmt an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teil.
(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der / die 1. Vorsitzende, der / die 2. Vorsitzende sowie die Kassenwartin / der Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Ohne Beschränkung der Vertretungsmacht nach außen soll der / die 2. Vorsitzende den Verein nur vertreten, wenn der / die 1. Vorsitzende verhindert ist.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. Dies gilt nicht für die Beisitzerin/den Beisitzer, die/der vom Kirchenvorstand entsandt worden ist.
(4) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. Zur Vermeidung einer völligen Neubesetzung eines Vorstands wird die Amtszeit des bei der Gründungsversammlung gewählten 1. Vorsitzenden und des Schriftführers einmalig auf drei Jahre festgesetzt.
(5) Das Amt endet mit Ablauf der Bestellung oder mit dem Ausscheiden aus dem Verein. Eine vorzeitige Abwahl ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(6) Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber zur umfassenden Berichterstattung über seine Aktivitäten und Entscheidungen verpflichtet.
(7) Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a) Entgegennahme des Berichts des Vorstands und der Kassenprüfer
b) Entlastung und Wahl des Vorstandes
c) Wahl der Kassenprüfer
d) Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
e) Satzungsänderungen
f) Beschlussfassung über Anträge
g) Entscheidung über Widersprüche bei Ausschlüssen
h) Entscheidung über eine Auflösung des Vereins
(2) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen,
- wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens
- jährlich einmal, möglichst in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres
- wenn 1/3 der Mitglieder dies schriftlich verlangen.
(3) Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einzuladen. Für die Rechtzeitigkeit der Einladung entscheidet das Datum der Absendung.
(4) Beschlussfähig ist jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.
Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
(5) Über dringende Satzungsänderungen kann in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden werden.
(6) Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen.
Das Protokoll ist von der Schriftführerin/dem Schriftführer sowie einem der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu unterschreiben.
Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Protokolle einzusehen.
§ 9 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierzu ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder notwendig.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die evangelische Kirchengemeinde St. Lambertus Kirchtimke mit der Auflage, diese nur für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden.
§ 10 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde in der vorliegenden Form am 11.September 2010 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Kirchtimke, den 11.September 2010
Unterschriften der Gründungsmitglieder
Vorstand und Kassenprüfer
Kassenprüfer: Anke Husmann (3.v.r.) und Ernst Müller (1.v.r.)
Spendenkonto Förderverein Kirchenmusik
Kto 5417115600
BLZ 24161594
Zevener Volksbank e.G.
Beschlüsse zur Gründungsvesammlung
Niederschrift
über die Beschlüsse zur Gründungsversammlung des
Fördervereins für Kirchenmusik St. Lambertus Kirchtimke e.V.
am 11.September 2010 in der Kirche von Kirchtimke, Hauptstr. 18.
Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr
Anwesenheitsliste ist beim 1. Vorsitzenden Wilhelm Schwiering einzusehen
1. Die Sitzung wird eröffnet von Pastor Wolfgang Preibusch, er richtet Grußworte aus vom Kirchenvorstand Kirchtimke, alle wünschen der Sitzung einen positiven Verlauf und bekunden ihre Verbundenheit mit der Kirchenmusik. Der Erlös der Abendmusik wird für die Arbeit des Fördervereins zur Verfügung gestellt. Die Volksbank Zeven hat eine Spende von 1.000 Euro angekündigt, ein symbolischer Scheck wird überreicht. Die Versammlung dankt dafür herzlich.
2. Nach einer kurzen Aussprache bekunden die Anwesenden, einen Förderverein für Kirchenmusik gründen zu wollen.
3. Als Protokollführer für diese Sitzung wird Pastor Wolfgang Preibusch gewählt. Die Versammlung wird weiter von Frau Alexandra Schwiering geleitet.
4. Der vorgelegte Satzungsentwurf wird beraten und beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 36 ja-Stimmen, - keine nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Die Satzung wird von den Gründungsmitgliedern unterschrieben.
Da sich die Gründungsmitglieder zum großen Teil kennen, wird auf eine ausführliche Vorstellungsrunde verzichtet.
5. Die Mitgliederversammlung spricht über einen Mindestjahresbetrag, vorgeschlagen sind 20€ Jahresbeitrag (Schüler, Studenten und Auszubildende die Hälfte, Bedürftige), Familienbeitrag 40€, darüber hinausgehende Zahlungen werden als Spenden verbucht und ggf. bescheinigt. Der Vorschlag wird angenommen und einstimmig beschlossen.
Der volle Beitrag wird für das Jahr 2010 noch erhoben. Für die Folgejahre wird der Zeitpunkt des Einzuges auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.
6. Wahl des Vorstandes
6.1 Für die Position des 1. Vorsitzenden wird vorgeschlagen:
Vorschlag: Wilhelm Schwiering
Ergebnis: 35 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.
gewählt: Wilhelm Schwiering
Beruf: Verwaltungsangestellter
Wilhelm Schwiering nimmt die Wahl an.
6.2 Für die Position des 2. Vorsitzenden wird vorgeschlagen.
Vorschlag: Uwe Bettels
Ergebnis: 35 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung
gewählt: Uwe Bettels
Beruf: Musiklehrer
Uwe Bettels nimmt die Wahl an.
6.3 Für die Position der Schriftführerin wird vorgeschlagen
Vorschlag: Marion Ohms
Ergebnis: 35 Ja-Stimmen / 1 Enthaltung
gewählt: Marion Ohms
Beruf: Verwaltungsfachangestellte.
Marion Ohms nimmt die Wahl an.
6.4 Für die Position der Kassenwartin wird vorgeschlagen
Vorschlag: Ulrike Schröder
Ergebnis: 35 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
gewählt: Ulrike Schröder
Beruf: Bankkauffrau
Ulrike Schröder nimmt die Wahl an.
6.5 Für die Position der Beisitzerin wird vorgeschlagen
Vorschlag: Silvia Bammann
Ergebnis: 35 Ja-Stimmen , 1 Enthaltung
gewählt : Silvia Bammann
Beruf: Vermessungstechnikerin
Silvia Bammann nimmt die Wahl an.
6.6 Für die Position der/s Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit konnte niemand gefunden werden. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung übernimmt Uwe Bettels diese Aufgabe. Die Mitgliederversammlung stimmt einhellig zu
6.7 Für die Position der/s Kassenprüfer/Innen werden vorgeschlagen
Vorschlag: Anke Husmann und Ernst Müller. Beide sind einstimmig gewählt. Beide nehmen die Wahl an.
7. Dem Vorstand wird die Aufgabe übertragen, in Absprache mit dem Kirchenvorstand unter Einbindung der Kirchenmusiker/Chorleiter die notwendigen Schritte zur Erhaltung des kirchenmusikalischen Angebotes einzuleiten. In erster Linie soll der Förderverein folgende Maßnahmen ermöglichen
- den Fortbestand der Chöre (Posaunenchor, Kirchenchor, u.a.) und weiterer kirchlichen Musikgruppen (z.B. Kirchenband) in der Kirchengemeinde
- die Durchführung von Konzerten und kirchenmusikalischen Aktionen
- Anschaffung von Instrumenten
8. Die nächste Vollversammlung soll im ersten Quartal 2011 stattfinden, Hier wird ein Bericht gegeben werden über das Spendenaufkommen und die dadurch ermöglichten Fördermaßnahmen. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
9. Der Name des Vereins lautet zunächst wie in der Satzung angegeben.
10. Die Versammlung schliesst mit dem Lied: Vertraut den neuen Wegen…
Ende der Sitzung: 21.25 Uhr
Nachtrag zu den Beschlüssen der Gründungsversammlung:
Im Zusammenhang der Wahl der Kassenprüfer unter Punkt 6.7 hat die Gründungsversammlung zur Wahl der Kassenprüfer weiter festgelegt:
Die Amtszeit der beiden Kassenprüfer soll nicht zugleich enden. Die Mitgliederversammlung wählt deshalb jährlich einen der Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Wie in der Satzung festgelegt nimmt jeweils die Mitgliederversammlung den Bericht der Kassenprüfer zur Entlastung des Vorstandes entgegen.
Die Kirchenmusik hat in der Kirchengemeinde Kirchtimke eine lange Tradition.
So gehört der Posaunenchor unter der Leitung von Ingo Müller zu den ältesten Chören der Landeskirche, vor bereits 137 Jahren gegründet. Die Nachwuchsarbeit ist im Kirchspiel Kirchtimke auf einem guten Weg.
Vor fast 20 Jahren hat zum Jahresbeginn der Kirchenchor seine Arbeit aufgenommen, zunächst unter der Leitung von Bärbel Pirwitz; seit 10 Jahren leitet Uwe Bettels den Chor. Kurios: Alle Chorleiter sind oder waren einmal Hepstedter. In der Kirchengemeinde Kirchtimke gibt es eine Vielzahl von kirchenmusikalischen Aktivitäten. Dazu gehören neben den Chorarbeit die Ständchen, Abendmusiken, Konzerte, erfolgreiche Nachwuchsausbildung, Chorfreizeiten u.a. mehr. „Damit dieses vielfältige Angebot auch bei knappen kirchlichen Kassen erhalten werden kann, benötigt die Kirchengemeinde nun Unterstützung“, sagt Pastor Preibusch. „So ist die Idee eines gemeinnützigen Fördervereines entstanden.“










