Information zur Kirchenvorstandswahl
Sehr verehrte Damen und Herren!
Liebe Gemeindeglieder!
Wie soll es in unserer Kirchengemeinde weitergehen? Über diese
Frage haben Sie als Gemeindeglieder am Sonntag, 18. März
2012, zu entscheiden, wenn unser Kirchenvorstand neu gewählt
wird.
Die Frauen und Männer im Kirchenvorstand haben wichtige Entscheidungen
zu fällen. Wenn es um das Gemeindeleben geht, wenn
Bau-, Personal- und Finanzfragen anstehen, dann tragen die Mitglieder
im Kirchenvorstand Verantwortung und müssen Beschlüsse fassen.
Acht Mitglieder zählt unser Kirchenvorstand. Davon werden 5 gewählt,
2 berufen und auch der Pastor gehört dazu.
Über die zu wählenden Kirchenvorsteher entscheiden Sie in Hepstedt,
Kirchtimke und Ostertimke. Zeigen Sie bitte durch Ihre Beteiligung
an der Wahl, dass Ihnen etwas an Ihrer Kirchengemeinde liegt!
Zeigen Sie den Kandidatinnen und Kandidaten, dass Sie deren Arbeit
mit Ihrer Stimme jetzt und in Zukunft unterstützen.
Am Mittwoch, 7. März 2012 findet um 20 Uhr ein Informationsabend
zur Kirchenvorstandswahl im Gemeindehaus statt. Dann haben die
Kandidaten die Gelegenheit, sich vorzustellen. Auch Sie sind dazu
herzlich eingeladen!
Und so wird gewählt:
Wo? Gewählt werden kann in Hepstedt, Kirchtimke und Ostertimke.
In Breddorf, Westertimke und Steinfeld sind diesmal leider keine
Wahlvorschläge eingegangen und deshalb entfällt dort die Wahl.
Wie? Sie haben jeweils in den Wahlbezirken e i n e Stimme und
können nur e i n e n Namen ankreuzen.
Wann? Am Sonntag, 18. März 2012 von 11.00 - 17.00 Uhr Uhr in
den Wahllokalen (Alte Schulen) der Wahlbezirke. Die Wahlbenachrichtigungskarte
ist möglichst mitzubringen.
Briefwahl kann bis zum 15. März 2012 beantragt werden
(aber bitte nach Möglichkeit etwas früher!).
Herzlichst, Ihr Pastor W.Preibusch
Nicht vergessen!
Kandidatenliste
Kirchenvorstandswahl
Insgesamt werden fünf Kirchenvorsteher/innen gewählt:
Im Wahlbezirk Hepstedt sind zwei Kirchenvorsteher/innen zu wählen.
Im Wahlbezirk Kirchtimke sind zwei Kirchenvorsteher/innen zu wählen.
Im Wahlbezirk Ostertimke ist eine Kirchenvorsteherin zu wählen.
Sie haben e i n e Stimme.
Der Kirchenvorstand hat nach der Wahl noch die Möglichkeit, zwei Berufungen auszusprechen.Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt.
Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden seine Mitglieder über die Schwerpunkte des Gemeindelebens. Die Verwendung von Geldern, die Verantwortung für die Mitarbeitenden der Gemeinde und die Erhaltung von Gebäuden können ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Der Kirchenvorstand berät auch über die Gestaltung von Gottesdiensten und den Konfirmandenunterricht.
Warum ist unser Kirchenvorstand wichtig?
Nach unserer Kirchenverfassung und evangelischen Grundverständnis liegt die Leitung der Gemeinde beim Kirchenvorstand. Und Leitung bedeutet: planen, entwickeln, ordnen, entscheiden. Bei der Arbeit des Kirchenvorstandes geht es also um strategische und konzeptionelle Festlegungen.
Konzepte entwickeln: Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Dabei geht es um theologische Themen ebenso, wie um finanzielle und personelle Entscheidungen? Wohin der Weg unserer Gemeinde in den nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet vor allem unser Kirchenvorstand.
Einfluss nehmen: Nutzen Sie die Chance, bei der Kirchen-vorstandswahl Einfluss zu nehmen auf die Entwicklungen in Ihrer Kirchengemeinde. Kandidieren Sie selbst oder unterstützen Sie mit Ihrer Stimme Kandidatinnen und Kandidaten in unserer Gemeinde.
Kandidieren Sie jetzt!
Stärken Sie unsere Kirchengemeinde Kirchtimke!
Informationen zur KV-Wahl
Als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher…
- werden Sie auf sechs Jahre gewählt
- gestalten Sie verantwortlich das Gemeindeleben mit
- nehmen Sie an den regelmäßigen Sitzungen des Kirchenvorstands teil
- übernehmen Sie Aufgaben im Gottesdienst
- können Sie auch übergemeindlich Ihre Gemeinde vertreten, im Kirchenkreis oder in der Landessynode
- können Sie interessante Fortbildungsangebote wahrnehmen
- knüpfen Sie Kontakte, die auch über Ihr Amt hinaus nützlich sein können
Als Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin erfüllen Sie eine wichtige Leitungsfunktion. Ihre Entscheidungen und Ihr Engagement gestalten die Zukunft unserer Gemeinde.
Übernehmen Sie Verantwortung.
Von der Gottesdienstgestaltung bis zur Gebäuderenovierung – im Kirchenvorstand können Sie Schwerpunkte setzen und eigene Anliegen voranbringen.
Gewinnen Sie neue Perspektiven.
So vielfältig wie unser Gemeindeleben ist auch Ihr Amt. Freuen Sie sich auf interessante Menschen, bereichernde Gespräche und neue Erfahrungen.
Wer leitet die Gemeinde?
Was wenige wissen: Die Leitung in der Kirchengemeinde liegt nicht allein beim Pastor oder der Pastorin, sondern der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde zusammen mit dem Pfarramt.
Was ist ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist ein demokratisch gewähltes Gremium. Alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die über 18 Jahre alt sind, können in den Kirchenvorstand gewählt werden. Wählen gehen darf man übrigens schon ab 16 Jahren.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes sind u.a.Die Verwendung von Geldern - Wofür wird das Geld eingesetzt, das der Gemeinde zur Verfügung steht? Wie können z.B. Spenden für die Reparatur der Heizungsanlage in der Kirche eingeworben werben?Die Verantwortung für die Mitarbeitenden der Gemeinde - Der KV trifft die Entscheidung, wenn z.B. ein neuer Küster oder eine neue Organistin eingestellt wird. Weitere Aufgaben:
Formen des Konfirmandenunterrichts
Kinder und Jugendarbeit - Was können wir in unserer Gemeinde tun, damit Kinder und Jugendliche sich in ihr zu Hause fühlen?
Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
Die Erhaltung von Gebäuden
Die Gestaltung von Gottesdiensten
Diakonische Aufgaben und Förderung der Besuchsdienstarbeit
u.a.m.




