Konfirmandenarbeit

Wichtige Information zur Konfirmandenarbeit

Die Kirchengemeinden Kirchtimke und Wilstedt/Tarmstedt stellen sich in der Konfirmandenarbeit neu auf und werden ab 2023 ein gemeinsames, regionales Konfirmandenmodell haben. Aus diesem Grund gibt es schon ab Sommer 2022 keinen neuen KU4-Jahrgang mehr. 

Die weiteren KU-Jahrgänge führen wir aber noch weiter (KU5/KU7). Bitte achten Sie da auf die Termine, die wir Ihnen vor Start des jeweiligen Blocks zuschicken. 

Bei Fragen melden Sie sich gerne.

Pastor Christoffer Klemme
Schulstr. 3
27412 Kirchtimke

Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Kirchengemeinde Kirchtimke

Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Ev-luth. Kirchengemeinde St. Lambertus Kirchtimke legt die Ziele, Regeln und Bedingungen der Konfirmandenarbeit fest.

Die Kirchengemeinde hat mit der Taufe neben den Eltern und Paten Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen übernommen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Kindergottesdienst, Kinder- und Jugendarbeit und auch die Konfirmandenarbeit sind darum so wichtig. Die Konfirmandenarbeit soll die Kinder und Jugendlichen mit dem christlichen Glauben vertraut machen und ihnen helfen, eigenverantwortlich als Christen und Christinnen zu leben. Die Konfirmanden sollen eine Vorstellung davon gewinnen, wie ein Leben im christlichen Glauben für sie aussehen kann.

Bei der Konfirmation stimmen die Konfirmanden und Konfirmandinnen bewusst und öffentlich in das Glaubensbekenntnis der Kirche ein. Sie versprechen, ihr Vertrauen auf den dreieinigen Gott zu setzen, in dessen Namen sie getauft worden sind. Sie bitten Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden. Ihnen wird bei der Konfirmation der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen.
Noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche lädt die Kirchengemeinde selbstverständlich zur Teilnahme an der Konfirmandenarbeit ein, wenn sie und ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen. Die Konfirmandenzeit ist dann zugleich eine Taufvorbereitung.

I. Grundsätze

Die kirchliche Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen gründet in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi:
,,Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende" (Math 28, 18 - 20).
Nach apostolischer Weisung sollen Christen auskunftsfähig darin sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben:
,,Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist" (1. Petr 3, 15).

Die Kirchengemeinde nimmt Zuspruch und Auftrag auf, indem sie getaufte und noch nicht getaufte junge Menschen einlädt, gemeinsam zu erkunden, was das Evangelium von Jesus Christus für das eigene Leben und für das Zusammenleben bedeuten kann.

II. Anmeldung

Zur Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten eingeladen und gebeten, die Taufbescheinigung mitzubringen.
Der Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Sofern die Adressen bekannt sind, erfogt die Einladung schriftlich.
Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung eine Ausfertigung dieser Ordnung für die Konfirmandenarbeit und bestätigen, dass sie die Ordnung zur Kenntnis nehmen und anerkennen.

Zu Beginn der Konfirmandenzeit wird zu einem besonderen Gottesdienst und zu einem Elternabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird soweit wie nötig erläutert.

III. Dauer

Die Konfirmandenarbeit beginnt am Anfang des Schuljahres für die Kinder des vierten Schulbesuchsjahres und schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.
Die Konfirmandenarbeit mit Unterricht wird im 4. Schuljahr und kurzem Anhang zu Beginn des 5. Schuljahres und im 8. Schuljahr durchgeführt. In der Zwischenzeit sind die Konfirmanden und Konfirmandinnen eingeladen zur Teilnahme am Kindergottesdienst, an der Kinder- und Jugendarbeit sowie besonderen Aktionen. Die Teilnahme an einer Konfirmandenfreizeit im 7. Schuljahr gehört zur Konfirmandenzeit dazu.
Kinder, die nicht an der vorgezogenen Konfirmandenarbeit teilgenommen haben, besuchen nach Absprache im 7. Schuljahr den Vorkonfirmandenunterricht der Nachbargemeinde und können im abschließenden Konfirmandenjahr selbstverständlich an der Vorbereitung der Konfirmation in Kirchtimke teilnehmen.

IV. Organisationsform

Zur Konfirmandenarbeit gehören die Zeiten mit regelmäßigem Unterricht und weitere Arbeitsformen wie Freizeit, Projekte und Konfirmandentage. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.
Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Zeitstunden, die nach Bedarf in Unterrichsstunden zu 60 oder 90 Minuten oder 120 Minuten gegeben werden.
Die Stunden teilen sich etwa zu je einem Drittel auf in die erste Phase (4. und 5. Schuljahr), die Konfirmandenfreizeit (7.Schuljahr) und die zweite Phase (8.Schuljahr).
Der Unterricht findet in der ersten Phase (4. und 5. Schuljahr) in vier Blöcken statt. Ein genauer Terminplan wird jeweils mitgeteilt. Nach Möglichkeit werden die Kinder in Kleingruppen nach Dörfern von beteiligten Eltern unterrichtet. Die Eltern werden auf ihre Mitarbeit entsprechend vorbereitet.
Der Unterricht findet in der zweiten Phase (8. Schuljahr) vierzehntägig mit Doppelstunden statt. Auch hier wird ein genauer Terminplan jeweils mitgeteilt.

Während der Konfirmandenzeit findet eine mehrtägige Freizeit statt.
Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeit. Das Pfarramt wird im Auftrage der Erziehungsberechtigten die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht beantragen. Über die Freizeit werden die Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie ihre Erziehungsberechtigten vorher näher informiert.

Der im Zusammenhang mit Freizeit, Projekten und Konfirmandentagen erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Wenn Konfirmanden und Konfirmandinnen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.

V. Arbeitsmittel

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen erhalten zu Beginn der Konfirmandenzeit eine Kinderbibel vom Kirchenvorstand überreicht. Eine Arbeitsmappe wird ihnen ebenfalls kostenlos abgegeben und eine Konfirmandentasche gestaltet.
In der zweiten Phase benötigen die Konfirmanden weiterhin ein Evangelisches Gesangbuch und eine Bibel (Gute Nachricht oder Luther-Bibel).

VI. Teilnahme am Gottesdienst und Heiligen Abendmahl

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen nehmen an den Gottesdiensten ihrer Kirchengemeinde teil. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch alle zwei Wochen gibt den Konfirmanden und Konfirmandinnen die Möglichkeit, mit dem gottesdienstlichen Leben bekannt und vertraut zu werden und es auch manchmal mitzugestalten. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen an den Gottesdiensten teilzunehmen.
Die Konfirmanden und Konfirmandinnen lassen sich die Teilnahme am Gottesdienst in einer Gottesdienstbesuchskarte bestätigen.

Getaufte Konfirmanden und Konfirmandinnen können nach der Ordnung unserer Landeskirche vor der Konfirmation am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Es ist wünschenswert, dass Eltern und Kinder gemeinsam die Teilnahme am Abendmahl einüben. Eine abweichende Meinung der Eltern dazu ist allerdings zu respektieren.

VII. Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmanden und Konfirmandinnen während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an Elternabenden teilzunehmen. Falls notwendig werden sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einen finanziellen Beitrag (z.B. für Freizeit oder Unterrichtsmaterial) zu übernehmen. Aktive Mitarbeit (z.B. bei Unterrichtsvorhaben) ist sehr willkommen und erwünscht. Während der Konfirmandenzeit finden i.d.R. drei Elternabende statt.

VIII. Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit

Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.
In der Schlussphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde in einem von ihnen mitgestalteten Gottesdienst vor.

IX. Konfirmation

Auf Grund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist, diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist oder besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand darüber beraten.
Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten oder der Superintendentin und gegen deren oder dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.

X. Beschluss über die Ordnung

Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am 20.2.2003 gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (KAB. 5.154), geändert am 16. Dezember 1999 (KABI. S.247)' beschlossen. Sie gilt erstmalig für den Konfirmandenjahrgang, der nach den Sommerferien 2003 beginnt. Der Kirchenkreisvorstand hat diese Ordnung genehmigt.