Aktuelle Hinweise zu den Verordnungen in Corona-Zeit und zu den Gemeindeveranstaltungen
Kirchliche Versammlungen im Gemeindehaus sind für Gruppen und Kreise z.Zt. nicht oder nur eingeschränkt möglich, unter Einhaltung der Abstandsregel und Hygienevorschriften.
Das Hygienekonzept des Kirchenvorstandes ist einzuhalten, Gruppentreffen und Teilnahme zu dokumentieren. Bei uns im Gemeindehäus hängt die Ordnung aus. Alle Treffen sind im Pfarramt anzumelden und abzusprechen.
Zusammenfassung:
Insgesamt gilt, dass sich alle bitte mit großer Sorgfalt an die bestehen Hygienekozepte und gesetzlichen Regelungen halten. Als Kirche haben wir hier eine besondere Verpflichtung und Vorbildfunktion. Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sind für uns bindend. Wichtige Texte sind unten abgedruckt und der LINK für die jeweilige Seite im Internet.
Wegen der Abstandsregel ist die Teilnehmerzahl in unseren Räumen weiter begrenzt:
- Großer Saal max. 13 (+2), mit kl. Saal plus 4
- Übungsraum 9
- Mini-Club-Raum 6 Erwachsene plus Kinder aus der Familie
- Chorübungen mit 4 Teilnehmer*innen unter Auflagen (nicht im Chorraum wegen Teppichboden)
- für Gottesdienste im Freien bei der Kirche gelten die Regelungen für den Gottesdienst allgemein, die Zahl der Teilnehmer ist durch die Abstansregel vorgegeben.
Bei Fragen wendet euch bitte an das Pfarramt oder die Superintendentur.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden.
Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen nach den Empfehlungen der Landeskirche.
LINK: https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/02/2020-02-28_2
Die komplette Verordnung findet sich auf der Seite von Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Nach wie vor verzichten wir auf den Gemeindegesang. Lediglich Sologesang ist vorstellbar, wenn die Abstandsregel eingehalten werden kann.
Auftritte des Chores oder längere Übungsstunden in der Kirche mit dem ganzen Chor sollen noch unterbleiben.
Die Gefahr der Ansteckung durch Aerosole dürfen wir nicht unterschätzen.